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Informationen zum Dokument  BGE 140 V 449  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Der Beschwerdeführer macht gestützt auf Ziff. 103 A ...
1.2 Da die Höhe der Zulage im Streit liegt, handelt es sich  ...
1.3 Der Streitwert bestimmt sich gemäss Art. 51 Abs. 1 lit.  ...
2. Auf das Personal der SBB finden gemäss Art. 15 des Bundes ...
3. Streitig ist, ob die Kinderzulage für die Tochter aus zwe ...
Erwägung 4
4.1 Der Beschwerdeführer rügt eine verfassungswidrige A ...
4.2 Bei der Auslegung der normativen Bestimmungen des GAV SBB sin ...
4.3 Nach Wortlaut und Systematik des GAV SBB gilt der Grundsatz,  ...
4.4 Das FamZG, auf welches sich die Familienzulagen gemäss Z ...
4.5 Ein wesentliches Merkmal der Familienzulagenordnung liegt in  ...
4.6 Die Auslegung unter Berücksichtigung von Wortlaut, Syste ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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