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Informationen zum Dokument  BGE 140 V 233  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Es ist unter den Parteien unbestritten, dass B. im Jahr 2011 z ...
Erwägung 3
3.1 Nach Art. 15 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 ...
3.2 Im Rahmen des FamZG findet bezüglich der Verrechnung Art ...
3.3 Unrechtmässig bezogene Familienzulagen sind zurückz ...
3.4 Art. 4 Abs. 2 KFamZG lautet: ...
Erwägung 4
4.1 Das BSV macht in seiner Beschwerde geltend, die Arbeitgeber s ...
4.2 Wie das BSV zu Recht vorbringt, ist die Arbeitgeberin kein Du ...
Erwägung 4.3
4.3.1 Der Bundesgesetzgeber hat das Risiko der Uneinbringlichkeit ...
4.3.2 Das BSV bringt weiter zu Recht vor, dass die kantonale Rege ...
4.3.3 Soweit die Ausgleichskasse vorbringt, die Argumentation des ...
4.3.4 Ebenfalls unbehelflich ist der Einwand der Ausgleichskasse, ...
4.4 Nach dem Gesagten führt Art. 4 Abs. 2 KFamZG in mehrfach ...
5. Es bleibt festzuhalten, dass die Frage, ob die Arbeitgeberin i ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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