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Informationen zum Dokument  BGE 140 V 169  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
5. Als nächstes ist zu prüfen, ob die beschwerdegegneri ...
5.1 Gewöhnlich befinden die Vorsorgeeinrichtungen frühe ...
5.2 Der Beschwerdeführer bringt vor, bei seinem Austritt sei ...
5.3 Demnach ist weder grundsätzlich noch im konkreten Fall e ...
6. Eine andere Frage ist, ob und inwieweit eine Nullverzinsung na ...
6.1 Aufgrund der Umschreibung in Art. 11 Abs. 2 der Verordnung vo ...
6.2 In der Rechtsprechung des Bundesgerichts war das Anrechnungsp ...
7. Damit stellt sich die Anschlussfrage, ob und inwieweit das Anr ...
7.1 Liegt per Bilanzstichtag, welcher regelmässig der 31. De ...
7.2 Was die hier zur Diskussion stehende Nullverzinsung nach dem  ...
7.2.1 In BGE 132 V 278 E. 4.6 S. 285 oben und E. 4.7 S. 285 f. ha ...
Erwägung 7.2.2
7.2.2.1 In der Lehre wird die Zulässigkeit einer Minder- ode ...
7.2.2.2 Bejaht wird die Zulässigkeit der präventiven Nu ...
7.2.2.3 Die Frage offengelassen resp. nicht eindeutig beantwortet ...
7.3 Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (nachfolgend: ...
8. Die voranstehende Auslegeordnung ist wie folgt zu würdige ...
8.1 Es ist richtig, dass die Weisungen des Bundesrates vom 27. Ok ...
8.2 Selbst wenn mit einem Teil der Lehre davon ausgegangen wird,  ...
8.3 Das Anrechnungsprinzip basiert auf der Annahme, dass eine umh ...
8.4 Der Zins ist ein elementares Mittel, um das Verfassungsziel d ...
Erwägung 9
9.1 Aus den vorgenannten Gründen ist die Zulässigkeit e ...
9.2 Indes ist eine Minder- oder Nullverzinsung nach dem Anrechnun ...
9.3 Es ist nachvollziehbar, dass es nicht im Interesse der Vorsor ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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