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Informationen zum Dokument  BGE 140 V 58  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Streitig ist die innerkantonale Zuständigkeit für di ...
3.1 Die Vorinstanz erwog, Art. 25a Abs. 5 KVG normiere die Restfi ...
3.2 Die Beschwerdeführerin bringt vor, Art. 1 Abs. 2 KVG sei ...
3.3 Die Stadt Zürich bringt inhaltlich nichts vor. Sie reich ...
Erwägung 4
4.1 Gemäss Art. 25a Abs. 5 Satz 2 KVG ist die Legiferierungs ...
4.2 Das Bundesgericht hat in BGE 138 V 377 E. 5.6 S. 384 f. entsc ...
Erwägung 5
5.1 Im Kanton Zürich regeln weder das Pflegegesetz noch die  ...
5.2 Nicht zuletzt sprechen auch spezifische kantonalrechtliche Pr ...
5.3 Auf Streitigkeiten betreffend die Pflegefinanzierung zwischen ...
5.4 Anders ist die Rechtslage, wenn es nicht um einen konkreten L ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.04.2024, durch:
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