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Informationen zum Dokument  BGE 139 V 358  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Nach Art. 112a BV richten Bund und Kantone Ergänzungslei ...
2.2 Gemäss Art. 2 Abs. 1 ELG (SR 831.30) gewähren der B ...
2.3 Nach Art. 9 Abs. 5 lit. h ELG bestimmt der Bundesrat die Defi ...
3. Die Beschwerdegegnerin hat als Bezügerin einer Waisenrent ...
3.1 Das Gesetz muss in erster Linie aus sich selbst heraus, das h ...
3.2 Wie die Vorinstanz bei der Prüfung der konkreten Verh&au ...
3.3 Hiegegen wendet die Beschwerdeführerin ein, indem die Vo ...
Erwägung 4
4.1 Die im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der  ...
4.2 Nach der Botschaft soll mit der Aufgabenneuverteilung die Dec ...
4.3 Nach der Botschaft muss einheitlich definiert sein, was ein H ...
4.4 Die Delegationsnorm von Art. 9 Abs. 5 lit. h ELG lässt d ...
4.5 Wenn eine wesentliche Funktion der einheitlichen Heimdefiniti ...
Erwägung 5
5.1 Damit wird entgegen der Befürchtung der Vorinstanz nicht ...
5.2 Damit ist es denn auch keineswegs ausgeschlossen, dass sich e ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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