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Informationen zum Dokument  BGE 139 V 297  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Nicht umstritten ist der schweizerische Wohnsitz des Beschwer ...
1.2 Das kantonale Gericht erwog, für die hier umstrittenen B ...
Erwägung 2
2.1 Es liegt ein länderübergreifender Sachverhalt vor,  ...
2.2 Eine Person, die im Gebiet verschiedener Mitgliedstaaten glei ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Für die Anwendung der Art. 14a ("Sonderregelung fü ...
2.3.2 Demzufolge ist dem Beschwerdeführer insoweit beizupfli ...
Erwägung 2.4
2.4.1 Ist nach deutschem Recht davon auszugehen, dass der Beschwe ...
2.4.2 Ist hingegen nach deutschem Recht in der Stellung als Komma ...
2.4.3 Liegt indessen, wie der Beschwerdeführer geltend macht ...
2.4.4 Nach dem Gesagten steht fest, dass die sozialversicherungsr ...
Erwägung 2.5
2.5.1 Unter dem Titel "Beiträge vom Einkommen aus selbstst&a ...
2.5.2 Das Bundesgericht hat sich in BGE 136 V 258 einlässlic ...
2.6 Demnach unterliegen die Einkünfte des Beschwerdefüh ...
Erwägung 3
3.1 Der Beschwerdeführer bestreitet erstmals im letztinstanz ...
3.2 Zunächst ist indessen fraglich, ob die Vorinstanz, auch  ...
Erwägung 3.3
3.3.1 Für fällige Beitragsforderungen und Beitragsr&uum ...
Erwägung 3.3.2
3.3.2.1 Art. 41bis Abs. 1 AHVV ist gesetzeskonform und die Verzu ...
3.3.2.2 Dem Verzugszins kommt die Funktion eines Vorteilsausgleic ...
3.3.3 Ein Grund, von der in E. 3.3.2 dargelegten Rechtsprechung g ...
3.3.4 Nach dem Gesagten beruht Art. 42 Abs. 2 AHVV auf einer gen& ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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