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Informationen zum Dokument  BGE 139 V 72  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Gemäss Art. 53b Abs. 2 BVG (SR 831.40) müssen die r ...
2.2 Verfügungen der Aufsichtsbehörde können mit Be ...
2.2.1 Nach Art. 5 Abs. 1 VwVG gelten als Verfügungen Anordnu ...
2.2.2 Das BSV ist im Rahmen seiner aufsichtsrechtlichen Befugniss ...
3. Zur Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ist berechtigt, w ...
Erwägung 3.1
3.1.1 Das Teilliquidationsreglement vom 27. August 2008 war vom V ...
3.1.2 Die in Art. 53b Abs. 2 BVG statuierte Vorgehensweise (vgl.  ...
3.1.3 Das Bundesverwaltungsgericht verweist bei der Begründu ...
3.1.4 Aus dem Gesagten ergibt sich, dass die Destinatäre dur ...
3.2 Mit Bezug auf die Beschwerdelegitimation der angeschlossenen  ...
4. Zusammenfassend ist festzuhalten: Gegen die Genehmigung des Te ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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