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Informationen zum Dokument  BGE 139 V 28  Materielle Begründung

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
Erwägung 3.3
3.3.1 Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) richte ...
3.3.2 Bei der Ermittlung des Einkommens, das der Versicherte erzi ...
Erwägung 3.3.3
3.3.3.1 Die Parteien gehen davon aus, dass der Beschwerdegegner o ...
3.3.3.2 Der Beschwerdegegner wendet zu Recht ein, dass damit der  ...
3.3.3.3 Auf der anderen Seite ist der SUVA beizupflichten, dass a ...
3.4 Sind nach dem Gesagten bezogen auf das Jahr 2010 (Beginn der  ...
Erwägung 4
4.1 Zu prüfen ist schliesslich die Festsetzung des für  ...
Erwägung 4.2
Erwägung 4.2.1
4.2.1.1 Das kantonale Gericht hat erwogen, nach Sinn und Zweck de ...
4.2.1.2 Die SUVA bringt vor, Art. 24 Abs. 4 UVV sehe eine Ausnahm ...
Erwägung 4.3
4.3.1 Der in Art. 15 Abs. 2 UVG und Art. 22 Abs. 4 Satz 1 UVV fes ...
4.3.2 Die SUVA will die zu Art. 24 Abs. 2 UVV ("Beginnt die Rente ...
4.3.3 Aus dem in allen drei Amtssprachen übereinstimmenden k ...
4.3.4 Fraglich bleibt, ob der Beschwerdegegner ohne die Folgen de ...
4.3.5 Der Beschwerdegegner war nach dem ersten (vom 22. No-vember ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
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