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Informationen zum Dokument  BGE 138 V 522  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Gestützt auf Art. 39 UVG kann der Bundesrat aussergew&ou ...
3.2 Hat die versicherte Person den Gesundheitsschaden oder den To ...
Erwägung 4
4.1 Streitig und zu prüfen ist, ob der Unfallversicherer zu  ...
4.2 Die Parteien sind sich in sachverhaltlicher Hinsicht darü ...
4.3 Das kantonale Gericht erwog, gestützt auf die zwei vom B ...
4.4 Der beschwerdeführende Unfallversicherer stellt sich dem ...
5. In Abgrenzung des Wagnisses zu den Tatbeständen der Selbs ...
Erwägung 5.1
5.1.1 Bei der Selbsttötung und Selbstschädigung setzt d ...
5.1.2 Vorliegend steht fest, dass sowohl direkter Vorsatz als auc ...
Erwägung 5.2
5.2.1 Grobfahrlässig nach Art. 37 Abs. 2 UVG handelt, wer je ...
5.2.2 Die Fahrlässigkeit besteht aus einer objektiven und su ...
5.3 Diese Verschuldenskomponente ist beim Wagnis zwar nicht ausge ...
Erwägung 6
6.1 Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet der Wortlaut der Bestimm ...
Erwägung 6.2
6.2.1 Mit Blick auf die altrechtliche Regelung, wonach Handlungen ...
6.2.2 Rechtsprechungsgemäss ist der Begriff des Wagnisses je ...
6.3 Nach dem Wortlaut des Verordnungstextes muss sich die versich ...
6.4 Aus entstehungsgeschichtlicher Warte liegt der Zweck des Art. ...
Erwägung 6.5
6.5.1 Nichts anderes ergibt sich aus systematischer und teleologi ...
6.5.2 Einer ähnlichen Argumentation bediente sich das Eidg.  ...
Erwägung 7
7.1 Ein Sprung aus einer Höhe von rund vier Metern auf den K ...
7.2 Hier steht das gewagte, riskante Vorhaben des Versicherten im ...
7.3 Anzufügen bleibt, dass ein und dieselbe Handlung gleichz ...

Bearbeitung, zuletzt am 16.04.2024, durch:
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