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Informationen zum Dokument  BGE 138 V 502  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
4. Es ist unbestritten, dass es sich bei der Beschwerdeführe ...
5. Im Vordergrund steht die Streitfrage, ob und inwieweit die Bes ...
5.1 Der seit 1. Januar 1985 gültige Stiftungszweck sieht ein ...
5.2 Die Beschwerdeführerin bemängelt, die Vorinstanz ha ...
5.3 Die Vorsorgeeinrichtungen waren nur noch bis Ende 1984 berech ...
5.4 Die Höhe der in den Jahren 2004-2006 unrechtmässig  ...
6. Streitig und zu prüfen ist sodann die Vermögensanlag ...
6.1 Mit Grundsatzurteil BGE 138 V 346 hat das Bundesgericht entsc ...
6.2 Wie das Bundesverwaltungsgericht richtig erkannt hat, hat die ...
6.3 Die Senkung der Anlagebeschränkung von 20 % auf 5 % erfo ...
6.4 Gemäss rechnerischer Zusammenstellung der Vorinstanz, an ...
6.5 Die Höhe der Anlageüberschreitung per 31. Dezember  ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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