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Informationen zum Dokument  BGE 138 V 463  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. In prozessualer Hinsicht steht fest, dass die Ausgleichskasse  ...
3. Nach den verbindlichen Feststellungen im angefochtenen Entsche ...
4. In der Verfügung und im Einspracheentscheid stellte sich  ...
Erwägung 5
5.1 Zu prüfen ist nach dem Gesagten, ob auf dem vom Beschwer ...
5.2 Der Beschwerdeführer macht geltend, er habe erst im Apri ...
Erwägung 6
6.1 Als massgebender Lohn gilt grundsätzlich jedes Entgelt f ...
6.2 Bei gebundenen Arbeitnehmeraktien bestimmen sich gemäss  ...
Erwägung 7
7.1 In Ziff. 3 der den fraglichen Zahlungen zugrunde liegenden Mi ...
7.2 Es handelt sich damit um gebundene (oder gesperrte), gestaffe ...
7.3 Bei dieser Sachlage stehen die dem Beschwerdeführer in d ...
8. Zu prüfen bleibt, ob die Tatsache, dass die Realisierung  ...
Erwägung 8.1
8.1.1 Die Frage nach der Entstehung der Beitragspflicht ist von d ...
8.1.2 Arbeitnehmeraktien stellen, unabhängig davon, ob es si ...
8.1.3 Wie die Beitragspflicht bestimmt sich auch der Eintrag im I ...
8.2 Die Anwendung dieser Grundsätze führt im zu beurtei ...
8.3 Nicht gefolgt werden kann der Ausgleichskasse, soweit sie sic ...
8.4 Bei dieser Rechtslage bleibt, wenn auch die Verabgabung im Ja ...
8.5 Zusammenfassend ergibt sich, dass die Ausgleichskasse nur auf ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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