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Informationen zum Dokument  BGE 138 V 445  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit von Amte ...
1.1 Gemäss Art. 120 Abs. 1 lit. b BGG beurteilt das Bundesge ...
1.2 Der Kanton Zürich stützt sich für die geltend  ...
1.3 Nach Art. 14 Abs. 1 BSDA entscheidet das Bundesamt für J ...
1.4 Gemäss Art. 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 1 ...
1.5 Aus Art. 16 Abs. 4 SuG in Verbindung mit Art. 14 BSDA ergibt  ...
1.6 Angefochten ist ein Endentscheid des Bundesverwaltungsgericht ...
1.7 Der Kanton Zürich hat am vorinstanzlichen Verfahren als  ...
1.8 Auf die fristgerecht eingereichte Beschwerde ist daher einzut ...
Erwägung 3
3.1 Im Streit liegt der Umfang der Kostenersatzpflicht des Bundes ...
3.2 Unter dem Titel "Unterstützung bei Heimkehr" hält d ...
Erwägung 4
4.1 Das Bundesverwaltungsgericht hält im angefochtenen Entsc ...
4.2 Nach dem Beschwerdeführer deutet die historische Auslegu ...
Erwägung 5
5.1 Nach den üblichen Regeln der Gesetzesauslegung (BGE 134  ...
5.2 Ausnahmebestimmungen sind weder restriktiv noch extensiv, son ...
Erwägung 6
6.1 Mit der Vorinstanz ist davon auszugehen, dass der Wortlaut vo ...
Erwägung 6.2
6.2.1 In der Botschaft zum ASFG (BBl 1972 II 548 Ziff. 32), welch ...
6.2.2 Der Vorinstanz ist darin beizupflichten, dass aus den erw&a ...
6.2.3 Laut Art. 27 Abs. 1 VSDA (die ASFV enthielt keine gleichlau ...
Erwägung 6.3
6.3.1 Werden zusätzlich systematische Argumente zur Auslegun ...
6.3.2 Hinsichtlich der Ersatzpflicht von periodischen Leistungen  ...
6.3.3 In einem an die kantonalen Sozialämter gerichteten Ori ...
6.3.4 Eine eindeutige Antwort auf die sich stellende Frage der We ...
6.4 Da die erwähnten Auslegungsmethoden zu keinem eindeutige ...
6.4.1 Die Unterstützung Bedürftiger in der Schweiz obli ...
6.4.2 Dem Beschwerdeführer ist darin beizupflichten, dass, e ...
6.5 Zusammenfassend ist Art. 3 Abs. 1 Satz 1 ASFG deshalb so zu i ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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