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Informationen zum Dokument  BGE 138 V 434  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 5
5.1 Nach Art. 14 Abs. 2 Satz 1 AVIG (SR 837.0) sind Personen von  ...
5.2 Art. 14 Abs. 2 AVIG ist in erster Linie für jene Fä ...
5.3 Gemäss Rechtsprechung ist eine Befreiung von der Erf&uum ...
6. In ihrem Antrag auf Arbeitslosenentschädigung vom 22. Apr ...
6.1 Gestützt auf diese Ausgangslage vertritt das kantonale G ...
6.2 Die Arbeitslosenkasse wendet dagegen ein, die Beschwerdegegne ...
6.3 Das SECO weist namentlich darauf hin, dass die Höchstzah ...
6.4 Die Beschwerdegegnerin bringt in ihrer letztinstanzlich einge ...
Erwägung 7
7.1 Die Formulierung "aus ähnlichen Gründen" in Art. 14 ...
7.2 In BGE 119 V 51 erkannte das damalige Eidgenössische Ver ...
8. Die Vorinstanz ist der Ansicht, die Aussteuerung des Ehegatten ...
Erwägung 9
9.1 Die Beschwerdegegnerin, welche ihre ausserhäusliche Besc ...
9.2 In diesem Zusammenhang ist dem Umstand Rechnung zu tragen, da ...
9.3 Die Einstellung der Arbeitslosenentschädigung im April 2 ...
9.4 Beschwerdeführerin und SECO gehen davon aus, es fehle am ...
9.5 Ergeben die notwendigen Abklärungen, dass ein Befreiungs ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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