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Informationen zum Dokument  BGE 138 V 366  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Der Beschwerdegegner hat Jahrgang 1951. Das seit Januar 2010  ...
2.2 Das kantonale Gericht gab dem klägerischen Begehren stat ...
2.3 Es ist unbestritten, dass die fragliche Zusatzrente der weite ...
3. Die berufliche Vorsorge beruht auf dem Kapitaldeckungsverfahre ...
4. Die Rechtsbeziehungen zwischen versichertem Arbeitnehmer und p ...
5. Die beschwerdeführende Vorsorgeeinrichtung nimmt an, mit  ...
5.1 Eine vertragliche Vereinbarung kann gegen den Willen einer Pa ...
5.2 Der Beschwerdegegner macht zu Recht geltend, dass die zivilre ...
6. Die weitergehende berufliche Vorsorge hat insofern eine hybrid ...
6.1 Wohlerworbene Rechte (vgl. oben E. 2.3) sind nicht absolut ge ...
Erwägung 6.2
6.2.1 Für den Fall einer Aufrechterhaltung des in den Ü ...
6.2.2 Damit gelingt der Beschwerdeführerin der grundsät ...
6.2.3 Der Beschwerdegegner lässt das Vorbringen der Vorsorge ...
6.2.4 Bei der strittigen Herabsetzung der Zusatzrente handelt es  ...
6.3 Die Rechtmässigkeit der strittigen Vorkehr ist auch durc ...
6.3.1 Die vor Inkrafttreten des Reglements 2010 geltenden Regelun ...
6.3.2 Die vorstehenden Erwägungen gehen - entsprechend den A ...
6.4 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Aufrechterhaltung  ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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