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Informationen zum Dokument  BGE 138 V 324  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Personen, die Schutzdienst leisten, haben für jeden ganz ...
2.2 Im Kanton Bern können nach Art. 54 lit. c des kantonalen ...
2.3 Das BSV hat die Wegleitung zur Erwerbsersatzordnung für  ...
Erwägung 3
3.1 Unrechtmässig ausgerichtete Erwerbsausfallentschädi ...
3.2 Formell rechtskräftige Verfügungen und Einspracheen ...
3.3 Gemäss Art. 53 Abs. 2 ATSG kann der Versicherungsträ ...
4. Die Vorinstanz hat eine Verwirkung des Rückforderungsansp ...
Erwägung 5
5.1 Das Beschwerde führende BSV beruft sich nicht auf neue T ...
Erwägung 5.2
5.2.1 Nach dem klaren Wortlaut von Art. 1a Abs. 3 EOG (vgl. E. 2. ...
5.2.2 Ein Anspruch auf Sold bestand u.a. für Einsätze z ...
5.2.3 Die Soldausrichtung an den Schutzdienstleistenden bezweckt  ...
5.2.4 In systematischer Hinsicht ist die Zusammenarbeit zwischen  ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Fraglich ist, ob eine ungenügende oder gar fehlende Be ...
5.3.2 Kein Anspruch auf Sold und Erwerbsausfallentschädigung ...
5.3.3 Schutzdienstleistende haben somit grundsätzlich einen  ...
5.4 Im konkreten Fall wurde und wird die Soldberechtigung des Z.  ...
5.5 Dieses Ergebnis bedeutet indessen nicht, dass die Ausgleichsk ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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