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Informationen zum Dokument  BGE 138 V 86  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Gemäss Art. 19 Abs. 1 BVG (SR 831.40) und § 37 Abs. ...
2.2 Art. 20a Abs. 1 lit. a BVG statuiert, dass die Vorsorgeeinric ...
3. Wie die Vorinstanz für das Bundesgericht verbindlich fest ...
3.1 Das kantonale Gericht ist zum Schluss gekommen, dass der Ansp ...
3.2 Die Pensionskasse beruft sich in der Beschwerde vorab auf den ...
3.3 Die Beschwerdegegnerin bringt im Wesentlichen vor, die Versic ...
Erwägung 4
4.1 Das Bundesgericht hat den Begriff der Lebensgemeinschaft im S ...
4.2 § 38 Abs. 1 lit. b PKG bedingt unmissverständlich d ...
5. Die - nach dem Gesagten zulässigerweise statuierten - zus ...
5.1 Das Bundesgericht hat den Begriff des gemeinsamen Haushalts i ...
5.1.1 Der Begriff der gemeinsamen Haushaltung sagt für sich  ...
5.1.2 Auch wenn Sinn und Zweck von § 38 Abs. 1 lit. b PKG gl ...
5.1.3 Im zu beurteilenden Fall schliesst somit der Umstand des ge ...
5.2 Obwohl bei dieser Rechtslage grundsätzlich offenbleiben  ...
5.2.1 Der Terminus "Unterstützungspflicht" als solcher verma ...
5.2.2 Die Beschwerdegegnerin bringt vor, die Versicherte und sie  ...
5.2.3 Mangels rechtsgenüglicher Substanziierung und auf Grun ...
5.3 Fällt der Anspruch auf eine Lebenspartnerrente bereits m ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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