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Informationen zum Dokument  BGE 138 V 23  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Im Streite liegt die Zuständigkeit für die Festsetzu ...
Erwägung 3.1
3.1.1 Nach Art. 1a Abs. 3 aELG (aufgehoben auf Ende 2007) war der ...
3.1.2 Rechtsprechungsgemäss wird jedoch in der letztgenannte ...
3.1.3 Eine derartige vom zivilrechtlichen Wohnsitz abweichende Re ...
3.2 Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufg ...
3.3 Die beschwerdeführende SVA Aargau und das BSV interpreti ...
Erwägung 3.4
3.4.1 Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet der Wortlaut der Besti ...
3.4.2 Den Materialien zur Totalrevision des ELG lässt sich e ...
3.4.3 Die dargelegte Entstehungsgeschichte der streitigen Norm ze ...
3.4.4 Was die hier zu beantwortende Rechtsfrage (E. 3.3 hievor in ...
3.4.5 Gründe für eine vom unmissverständlichen Wor ...
3.4.6 Die Auslegung der Ausnahmeregelung von Art. 21 Abs. 1 zweit ...
3.5 Nach dem Gesagten ging die Zuständigkeit für die Fe ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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