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Informationen zum Dokument  BGE 137 V 162  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Die Vorinstanz erwog, der Wortlaut des Art. 43bis Abs. 4 AHVG ...
2.2 Die Beschwerde führende Sozialversicherungsanstalt r&uum ...
Erwägung 3
3.1 Nach Art. 43bis Abs. 4 AHVG wird einer hilflosen Person, welc ...
3.2 Der Bundesrat führte nach den zutreffenden Ausführu ...

Bearbeitung, zuletzt am 30.04.2024, durch:
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