VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 137 V 143  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Wenn ein Kanton als Gemeinwesen gestützt auf Art. 89 Abs ...
1.2 Mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenhe ...
1.3 Der Beschwerdeführer rügt, der angefochtene Entsche ...
Erwägung 2
2.1 Bedürftige werden von ihrem Wohnkanton unterstützt  ...
2.2 Das Zuständigkeitsgesetz bestimmt, welcher Kanton fü ...
Erwägung 3
3.1 Nicht streitig ist, dass M. am 31. Januar 2009 auf sofortige  ...
3.2 Vorinstanz und Beschwerdegegner stellen sich auf den Standpun ...
3.3 Demgegenüber erachtet der Beschwerdeführer die sozi ...
3.4 Das Zuständigkeitsgesetz legt nicht fest, welche Aufwand ...
3.5 § 14 SHG in Verbindung mit § 16 der Sozialhilfevero ...
Erwägung 3.6
3.6.1 Die Hilfe richtet sich nach den Besonderheiten und Bedü ...
3.6.2 Wie die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe einle ...
Erwägung 3.7
3.7.1 Mit Blick auf die weiter geltend gemachte Verletzung des Su ...
3.7.2 Der Vorstand der Schweizerischen Konferenz für Sozialh ...
Erwägung 3.8
3.8.1 Hinsichtlich dieses Einwands der unterlassenen Abkläru ...
3.8.2 Mit dem Sinn und Zweck einer vom Aufenthaltskanton geleiste ...
4. Es steht nach dem Gesagten in Einklang mit dem bundesrechtlich ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.04.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).