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Informationen zum Dokument  BGE 137 V 96  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Umstritten ist im Verfahren vor Bundesgericht einzig noch, ob  ...
4. Nach den - letztinstanzlich unbestritten gebliebenen - Erw&aum ...
Erwägung 5
5.1 Das kantonale Gericht vertritt die Auffassung, der Beschwerde ...
5.2 Dagegen wendet der Beschwerdeführer ein, ab 10. Juli 200 ...
Erwägung 6
6.1 Die Insolvenzentschädigung ist eine Lohnausfallversicher ...
6.2 Die gesetzliche Regelung der Insolvenzentschädigung bezw ...
6.3 Praxisgemäss besteht die Lohnforderung im Sinne von Art. ...
6.3.1 Gemäss Art. 329d OR hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehm ...
6.3.2 Für Überstunden ergibt sich nichts Abweichendes.  ...
6.4 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Entschädigungen f ...
6.5 Das ehemals zuständige Eidg. Versicherungsgericht hat zw ...
7. Eine abschliessende Aufzählung möglicher Forderungen ...
Erwägung 8
8.1 Der Versicherte hat das Arbeitsverhältnis am 14. Februar ...
8.2 Verwaltung und Vorinstanz haben einen Insolvenzentschädi ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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