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Informationen zum Dokument  BGE 135 V 425  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Da das in der Schweiz anzuerkennende (Art. 65 IPRG [SR 291];  ...
1.2 Liegt im ausländischen Scheidungsverfahren nicht analog  ...
2. Gemäss dem Scheidungsurteil ist die Austrittsleistung "in ...
3. Der Anspruch auf Vorsorgeausgleich richtet sich gegen den pfli ...
Erwägung 4
4.1 Während der Ehe ist der Vorbezug nur mit schriftlicher Z ...
4.2 Die Vorinstanz hat erwogen, der Vorbezug sei unzulässig  ...
5. (Sachverhaltsfeststellung) ...
6. Frei zu prüfende Rechtsfrage ist jedoch, ob der festgeste ...
6.1 Die vorliegende Fallkonstellation unterscheidet sich wesentli ...
6.2 Auch die vorinstanzliche Argumentation, die ungültige Ba ...
6.3 Nicht zutreffend ist sodann der vorinstanzliche Hinweis auf B ...
6.4 Beeinträchtigt durch den Vorbezug wird somit nicht der R ...
6.5 Rechtshandlungen, welche das Vollstreckungssubstrat einer For ...
6.6 Zudem ist entgegen der Auffassung der Vorinstanz auch eine So ...
6.6.1 Nach Auffassung von Vorinstanz und Beschwerdegegnerin liegt ...
6.6.2 Die Art. 30c BVG und 331e OR regeln nicht näher, was d ...
6.6.3 Auch aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen rechtfertigt es ...
7. Insgesamt hat die Beschwerdeführerin mit der Auszahlung d ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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