VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 135 V 106  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 4
4.1 Wer Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung erhebt, ...
4.2 Die Helsana ist für die Kosten der Katarakt-Operation (. ...
Erwägung 5
5.1 Die Beschwerdegegnerin leitet ihre Anmeldebefugnis daraus ab, ...
5.2 Aus den Akten ergibt sich, dass die Helsana den Versicherten  ...
6. Zu prüfen bleibt, ob die (erfüllte) Vorleistungspfli ...
6.1 Hat ein vorleistungspflichtiger Versicherungsträger Leis ...
6.1.1 Eine Lehrmeinung verneint (implizit) ein Anmelderecht des v ...
6.1.2 Eine andere Auffassung leitet die Anmeldebefugnis aus einer ...
6.1.3 Nach Ansicht eines weiteren Autors kommt die Nichtanmeldung ...
6.1.4 Schliesslich wird die Anmeldebefugnis auch aus dem Grundsat ...
6.2 Die erwähnten Positionen sind in grundsätzlicher Hi ...
6.2.1 Die Weiterleitungspflicht gemäss Art. 30 ATSG begr&uum ...
6.2.2 Der Standpunkt, die Anmeldebefugnis lasse sich aus der mit  ...
6.2.3 Nach Art. 23 Abs. 1 Satz 1 und 3 ATSG kann die berechtigte  ...
Erwägung 6.3
6.3.1 Soweit das ATSG einen Versicherungsträger für vor ...
6.3.2 Nach dem Gesagten kann die versicherte Person den vorleistu ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).