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Informationen zum Dokument  BGE 133 V 309  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
Erwägung 1
1.1 Das Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgerich ...
1.2 Im letztinstanzlichen Verfahren um die örtliche Zust&aum ...
2. Gemäss Art. 1a Abs. 1 ELG leistet der Bund Beiträge  ...
3. Zuständig für die Festsetzung und Auszahlung der Erg ...
3.1 Der im Rahmen des EL-Rechts massgebende Wohnsitz einer Person ...
3.2 S. trat am 1. September 2002 ins Heim Z. in X. ein. Hiebei ha ...
3.3 Im hier zu beurteilenden Fall mag offenbleiben, ob das Heim Z ...
3.4 Nach dem Gesagten sind die Behörden der Stadt X. und nic ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
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