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Informationen zum Dokument  BGE 133 V 9  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Streitig ist einzig die Art der Verzugszinsberechnung gemä ...
2. Die Auffassung der Vorinstanz entspricht derjenigen, die das B ...
Erwägung 3
3.1 Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet der Wortlaut der Bestimm ...
3.2 Gemäss Art. 26 Abs. 2 ATSG beginnt die Verzugszinspflich ...
3.3 Art. 7 Abs. 2 ATSV, wonach der Verzugszins monatlich auf dem  ...
3.4 In systematischer Auslegung spricht der in Art. 26 Abs. 2 ATS ...
3.5 Die Beschwerdeführerin beruft sich demgegenüber auf ...
3.6 Abzustellen ist unter diesen Umständen auf den Sinn und  ...
4. (Kosten und Parteientschädigung) ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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