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Informationen zum Dokument  BGE 132 V 337  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
Erwägung 1
1.1 Gehört ein Ehegatte oder gehören beide Ehegatten ei ...
1.2 Entsprechend der Regelung des ZGB sieht Art. 22 Abs. 1 FZG vo ...
1.3 Können sich die Ehegatten über die bei der Eheschei ...
1.4 Nicht zu prüfen ist der Fall, in dem das versicherte Ris ...
2. Streitig und zu prüfen ist, ob die ehemaligen Eheleute F. ...
2.1 Das Beschwerde führende BSV verneint die Möglichkei ...
2.2 Aus dem vor dem Scheidungsgericht abgeschlossenen und von die ...
2.3 Aus Art. 141 Abs. 1 ZGB folgt, dass den Parteien im Rahmen de ...
2.4 Die Notwendigkeit der Teilung vor dem Scheidungsgericht ä ...
Erwägung 3
3.1 Mit den Art. 141/142 ZGB und Art. 25a FZG hat der Gesetzgeber ...
3.2 In Ziff. 1 des Vergleiches teilen die ehemaligen Ehegatten di ...
3.3 Die Feststellung, dass der Ehemann Fr. 68'000.- seines Vorsor ...
3.4 In den Ziffern 3 bis 5 des Vergleiches vereinbaren die ehemal ...
3.5 In Ziff. 6 des Vergleiches verpflichten sich die ehemaligen E ...
3.6 Die Parteikostenregelung durch die am Vergleich beteiligten P ...
3.7 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der vorinstanzliche En ...
Erwägung 4
4.1 Da es um Versicherungsleistungen geht, ist das Verfahren nach ...
4.2 Dem Ausgang des letztinstanzlichen Verfahrens entsprechend st ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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