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Informationen zum Dokument  BGE 132 V 257  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
1. Gemäss Art. 49 ATSG hat der Versicherungsträger &uum ...
1.1 Das kantonale Gericht hat den die Verfügung vom 2. April ...
1.2 Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde führende kantonale Aus ...
1.3 Die Vorinstanz, die kantonale Ausgleichskasse und auch die al ...
Erwägung 2
2.1 Bei Verfügungen über das AHV-Beitragsstatut bejaht  ...
2.2 Es besteht eine umfangreiche Gerichtspraxis zur Frage der Zul ...
2.3 Präjudizien betreffend Feststellungsverfügungen &uu ...
2.3.1 Im Fall H 245/01 hatte der für verschiedene Versicheru ...
2.3.2 Im Fall H 187/99 hatte der in der Informatikbranche tä ...
2.3.3 Im Fall H 80/85 hatte sich Z. bei der kantonalen Ausgleichs ...
2.4 Eine Gerichtspraxis ist u.a. zu ändern, wenn sie als unr ...
2.4.1 Versicherte haben keinen Anspruch darauf, dass eine Ausglei ...
2.4.2 Es kann offen bleiben, ob die dargelegten Gründe in je ...
2.5 In Änderung der Rechtsprechung gemäss den in Erw. 2 ...
3. Nach dem Gesagten waren die Verfügung vom 2. April 2004 b ...
4. Das Verfahren ist grundsätzlich kostenpflichtig (Art. 134 ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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