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Informationen zum Dokument  BGE 132 V 215  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
1. Streitig und zu prüfen ist einzig, ob die zu Lasten der I ...
Erwägung 2
2.1 Beim C-Leg (Computerized Leg) handelt es sich um ein mikropro ...
2.2 Was die medizinische Indikation für eine C-Leg-Ausstattu ...
Erwägung 3
Erwägung 3.1
3.1.1 Am 1. Januar 2003 ist das Bundesgesetz über den Allgem ...
3.1.2 Anders verhält es sich mit den verfahrensrechtlichen N ...
Erwägung 3.2
3.2.1 Gemäss Art. 8 Abs. 1 IVG haben Invalide oder von einer ...
3.2.2 Als Eingliederungsmassnahme unterliegt jede Hilfsmittelvers ...
3.2.3 Anspruch auf eine definitive funktionelle Beinprothese best ...
Erwägung 4
Erwägung 4.1
4.1.1 Nach den vom kantonalen Gericht eingeholten Auskünften ...
4.1.2 Laut Stellungnahme des Hausarztes Dr. E. vom 17. Juni 2002  ...
4.2 Aufgrund der angeführten Berichte von Arbeitgeberfirma u ...
Erwägung 4.3
4.3.1 Das Erfordernis der finanziellen Angemessenheit wird im Hil ...
4.3.2 Das Beschwerde führende BSV bestreitet die finanzielle ...
4.3.3 Soweit das BSV einmal mehr (vgl. BGE 130 V 163) den Charakt ...
4.3.4 Kommt das C-Leg-Kniegelenksystem somit grundsätzlich a ...
Erwägung 4.4
4.4.1 Unter dem Blickwinkel der zeitlichen Angemessenheit muss ge ...
4.4.2 Im hier zu beurteilenden Fall war der Beschwerdegegner, als ...
Erwägung 4.5
4.5.1 Zunächst ist ein Blick auf die Entstehungsgeschichte d ...
4.5.2 Die dargelegte Entstehungsgeschichte der in Frage stehenden ...
4.5.3 Diese Regelungsabsicht hindert indessen das Eidgenössi ...
4.5.4 Aufgrund vorstehender Überlegungen ist die bisherige R ...
4.5.5 Die Änderung der bisherigen Gerichtspraxis steht in &U ...
5. Wie sich die dargelegte Rechtsprechungsänderung zum zweit ...
Erwägung 6
6.1 Das Verfahren hat Versicherungsleistungen zum Gegenstand und  ...
6.2 Nach der zu alt Art. 69 IVG in Verbindung mit dem früher ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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