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Informationen zum Dokument  BGE 131 V 191  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
1. (Eingeschränkte Kognition; vgl. BGE 130 V 480 f. Erw. 2,  ...
2. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdeführeri ...
3. Seitens der Erbengemeinschaft ist unbestritten, dass die Besch ...
4. Der Interpretation des Bundesamtes, es liege eine Streitigkeit ...
5. Im Übrigen bleibt festzuhalten, dass die Parteien und das ...
6. (Kosten, Parteientschädigung) ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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