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Informationen zum Dokument  BGE 131 V 133  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
1. Am 1. Januar 2003 ist das Bundesgesetz über den Allgemein ...
Erwägung 2
2.1 Gemäss Art. 129 Abs. 1 lit. b OG ist die Verwaltungsgeri ...
2.2 Im vorliegenden Verfahren geht es nicht um eine Tarifstreitig ...
3. Im Beschwerdeverfahren um die Bewilligung oder Verweigerung vo ...
4. Gemäss Art. 25 KVG übernimmt die obligatorische Kran ...
Erwägung 5
5.1 Als Spital gelten Anstalten oder deren Abteilungen, die der s ...
5.2 Für Tarifverträge mit Spitälern im Sinne von A ...
5.3 Kommt zwischen den Leistungserbringern und Versicherern kein  ...
6. Gemäss Art. 44 Abs. 1 KVG müssen sich die Leistungse ...
7. Die Assura erbrachte an die vom Spital Y. in Rechnung gestellt ...
8. Die Vorinstanz hat das Vorgehen der Assura mit der Begrün ...
Erwägung 9
9.1 Diese Ausführungen im vorinstanzlichen Entscheid sowie d ...
9.2 Wenn wie hier die Leistungserbringer, die Versicherer und die ...
9.3 Nach dem Entscheid K. des Bundesrates vom 17. Februar 1999 in ...
9.4 Wie darum das Bundesamt in der Vernehmlassung zu Recht anmerk ...
Erwägung 12

Bearbeitung, zuletzt am 18.04.2024, durch:
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