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Informationen zum Dokument  BGE 129 V 32  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Gemäss Art. 25 KVG übernimmt die obligatorische Kra ...
3.2 Nach Art. 52 Abs. 1 lit. b KVG (in Verbindung mit Art. 34 KVV ...
3.2.1 Der Bundesrat hat in den Art. 64 ff. KVV, das Eidgenös ...
3.2.2 Die EAK als zuständige Kommission im Sinne von Art. 52 ...
3.3 Im konkreten Fall hat sich der schulmedizinische Ausschuss de ...
Erwägung 4
4.1 Der Entscheid der Rekurskommission vom 26. März 2001 ist ...
4.2 Die Vorinstanz hat sich nicht explizit mit der Frage auseinan ...
4.2.1 Nach Art. 2 Abs. 1 KVG ist Krankheit jede Beeinträchti ...
4.2.2 Aus den Ausführungen der vorberatenden Kommissionen, d ...
4.2.3 Im Weiteren ist allgemein bekannt, dass die sexuelle Aktivi ...
4.2.4 Schliesslich gebietet die heikle Abgrenzung zwischen Heilmi ...
4.2.5 Nach dem Gesagten ist die Sache an das BSV zurückzuwei ...
Erwägung 5
Erwägung 5.1
5.1.1 Das Bundesamt sieht die Gefahr des Missbrauchs von Viagra z ...
5.1.2 Die Rekurskommission teilt in grundsätzlicher Hinsicht ...
5.2 Wird, was unter den Verfahrensbeteiligten zwar unbestritten i ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Vorliegend sind die von der EAK vorgeschlagenen und von der ...
5.3.2 Was sodann das von der Rekurskommission zusätzlich auf ...
5.3.3 Die von der Rekurskommission festgelegten Limitationen, unt ...
5.4 Im Sinne des Vorstehenden ist in Bezug auf Viagra die einzig  ...
Erwägung 6
Erwägung 6.1
6.1.1 In Bezug auf den zweiten hier umstrittenen Ausschlussgrund  ...
6.1.2 Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass Art. 65 Abs. 6 KVV & ...
Erwägung 6.2
6.2.1 Eine prägnante und praktikable Umschreibung des Begrif ...
6.2.2 Das Verbot von Publikumswerbung für rezeptpflichtige A ...
6.3 Trotz des Charakters von Art. 65 Abs. 6 KVV als lex specialis ...
Erwägung 6.4
6.4.1 Eine Verletzung des Verbotes von Publikumswerbung gemä ...
6.4.2 Nach dem Vorstehenden kann grundsätzlich der Tatbestan ...
6.4.3 Die Situation ist dort eine besondere, wo der Name eines Ar ...
6.4.4 Im Lichte der vorstehenden Erwägungen kann die Aufnahm ...
6.5 Der angefochtene Entscheid verletzt somit in Bezug auf den Au ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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