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Informationen zum Dokument  BGE 127 V 138  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
1. Die letztinstanzliche Zuständigkeit des Eidg. Versicherun ...
2. a) Gemäss Art. 25 Abs. 1 KVG übernimmt die obligator ...
3. Die Vorinstanz hat die Verpflichtung des (Wohn-)Kantons St. Ga ...
4. a) Unter den "erforderlichen Leistungen" im Sinne von Art. 41  ...
5. Gibt es verschiedene Methoden oder Operationstechniken, welche ...
6. Es steht fest, dass von den zwei für die Behandlung der H ...
7. (Gerichtskosten, Parteientschädigung) ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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