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Informationen zum Dokument  BGE 123 V 25  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
1. Gemäss der durch BGE 118 V 92 Erw. 2b eingeleiteten und s ...
2. Die kantonale Rekurskommission hat die streitige Drittauszahlu ...
3. Zunächst stellt sich die von der Vorinstanz verneinte Fra ...
4. Normenkontrollrechtlich ist Art. 85bis IVV als rechtsbestä ...
5. Damit bleibt die Frage der materiellrechtlichen Voraussetzunge ...
6. Ist somit ein eindeutiges Rückforderungsrecht im Sinne vo ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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