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Informationen zum Dokument  BGE 113 V 22 - Wohnsitzfreiheit vor Schadenminderungspflicht  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
Erwägung 2
2.- a) Gemäss Art. 8 Abs. 1 IVG hat jeder invalide oder von einer ...
b) Unter den Abgabeformen sind die leihweise Abgabe und jene zu E ...
c) Der Beschwerdeführer wohnt seit Februar 1984 in Gerolfingen. E ...
Erwägung 3
3.- a) Die eben dargestellte Sach- und Rechtslage ist der Verwalt ...
b) Zunächst ist zu prüfen, ob die unangefochten gebliebene Verfüg ...
Erwägung 4
4.- a) Nach der Rechtsprechung gilt im Gebiet der Invalidenversic ...
b) Die Schadenminderungspflicht kann in Konflikt zu den Grundrech ...
c) Dem kantonalen Gericht ist darin beizupflichten, dass dem Besc ...
d) Grundrechtliche Überlegungen gebieten indessen, die bisherige  ...
e) Im Lichte dieser Grundsätze kann dem Beschwerdeführer der Ansp ...
Erwägung 5
5.- Der in der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gestellte Antrag auf ...
Entscheid:

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: DFR-Server
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