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Informationen zum Dokument  BGE 108 V 256  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 32 Abs. 1 des Leistungsreglements der Schweizerische ...
2. Nach Art. 1 Abs. 2 Satz 2 KUVG richten sich die Krankenkassen  ...
3. a) Der Grundsatz der Gegenseitigkeit besagt, dass zwischen Bei ...
4. a) Nach dem Gesagten kann der hauptsächlich von BGE 101 V ...
5. Auch die Einwendungen der Beschwerdegegnerin sind unbehelflich ...
6. a) Die Beschwerdegegnerin hatte sich in ein Spital begeben, da ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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