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Informationen zum Dokument  BGE 106 V 204  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. a) Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist eine Schadenersa ...
2. a) Nach Art. 70 Abs. 1 AHVG haften die Gründerverbän ...
3. Da im vorliegenden Fall weder strafbare Handlungen gegeben sin ...
4. a) Im Fall Adrian Z. hat die Ausgleichskasse VATI mit Verf&uum ...
5. a) Im Fall Lilly W. forderte die Ausgleichskasse am 29. Juli 1 ...
6. a) Im Fall Paul M. erhob die Ausgleichskasse mit Verfügun ...
7. a) Die Beitragspflichtigen Bruno, Mario und Franz R. sind Koll ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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