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Informationen zum Dokument  BGE 105 V 119  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
1. a) Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist eine Schadenersa ...
2. a) Nach Art. 70 Abs. 1 AHVG haften die Gründerverbän ...
3. Streitig ist im vorliegenden Fall, ob die beklagten Gründ ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch:
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