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Informationen zum Dokument  BGE 148 IV 1  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Solothurn (nachfolgend ...
3.2 A. (nachfolgend: Beschwerdeführer 2) kritisiert, die Str ...
Erwägung 3.3
3.3.1 Gemäss Art. 64 Abs. 1 lit. a StGB ordnet das Gericht d ...
3.3.2 Die stationäre therapeutische Massnahme im Sinne von A ...
Erwägung 3.4
3.4.1 Wird eine ambulante Behandlung wegen Aussichtslosigkeit (Ar ...
3.4.2 Vorliegend lag es indes nicht in der Zuständigkeit des ...
3.4.3 Art. 62c Abs. 4 StGB gelangt dennoch auch in der vorliegend ...
3.4.4 Das DdI/SO als Vollzugsbehörde stellte nach dem Gesagt ...
Erwägung 3.5
3.5.1 Der in Art. 1 StGB sowie Art. 7 Ziff. 1 EMRK verankerte Gru ...
3.5.2 Der Grundsatz der Formstrenge (Art. 2 Abs. 2 StPO) steht ei ...
3.5.3 Für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen gilt die vo ...
Erwägung 3.6
3.6.1 Offensichtlich ist entgegen der Kritik des Beschwerdefü ...
3.6.2 Das Amtsgericht von Olten-Gösgen (mittels Beschluss vo ...
3.6.3 Unbegründet ist der Hinweis des Beschwerdeführers ...
3.6.4 Die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 ist als unbegr& ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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