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Informationen zum Dokument  BGE 147 IV 27  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Aufzeichnungen und Gegenstände, die nach Angaben der Inh ...
3.2 Ärzte sowie ihre Hilfspersonen, die ein Geheimnis offenb ...
3.3 Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Hilfspersonen kö ...
3.4 Das Gesundheitsgesetz des Kantons Schaffhausen vom 21. Mai 20 ...
3.5 Art. 98 BGG gelangt bei strafprozessualen Zwangsmassnahmen ni ...
4. Im vorliegenden Fall ist die Entsiegelung des von einer ä ...
4.1 Die vom Beschwerdeführer zunächst erhobene Rüg ...
4.2 Zwar räumt die Vorinstanz in ihren Erwägungen ein,  ...
4.3 Wie sich aus den Akten ergibt, hat das zuständige Depart ...
4.4 Entgegen der Ansicht der Entsiegelungsrichterin kann die frag ...
4.5 Es fragt sich schliesslich noch, ob die Auffassung des Stellv ...
4.6 Das strafbewehrte Arztgeheimnis (Art. 321 StGB) stellt ein wi ...
4.7 Im Bundesrecht und kantonalen Recht finden sich gesetzliche B ...
4.8 Falls das gesetzlich zu Meldungen verpflichtete ärztlich ...
4.9 Aus Art. 321 Ziff. 3 StGB lässt sich keine Kompetenz der ...
4.10 Das Schaffhauser Verwaltungsrecht regelt in Art. 16 GesG/SH  ...
4.11 Mangels einer gesetzeskonformen Entbindung vom Arztgeheimnis ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.04.2024, durch:
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