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Informationen zum Dokument  BGE 146 IV 338  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 4
4.1 Das BJ ist der Auffassung, die bewaffneten und gewaltbereiten ...
4.2 Nach Massgabe des hier anwendbaren Europäischen Ausliefe ...
4.3 Bei der Prüfung der beidseitigen Strafbarkeit befindet d ...
Erwägung 4.4
4.4.1 Gemäss Art. 260ter Ziff. 1 StGB wird mit Zuchthaus bis ...
4.4.2 Am 12. Dezember 2014 hat der schweizerische Gesetzgeber das ...
4.5 Bei Auslieferungsersuchen wegen Terrorismusvorwürfen bet ...
Erwägung 5
5.1 Gemäss dem Haftbefehl des Oberlandesgerichts Stuttgart v ...
5.2 Während das BJ in seinem Auslieferungsentscheid gest&uum ...
5.3 Das BJ ist dagegen der Auffassung, die bewaffneten und gewalt ...
5.4 Der Beschwerdegegner schliesst sich im Wesentlichen den Erw&a ...
5.5 Im angefochtenen Entscheid hat das Bundesstrafgericht den Sac ...
5.6 Indem das Bundesstrafgericht darlegt, es sei zum einen die mi ...
5.7 Aus der neueren Rechtsprechung sind für den vorliegenden ...
5.8 Wie das BJ zu Recht hervorhebt, hält der NDB fest, die H ...
5.9 Hinsichtlich der weiter zu beantwortenden Frage, ob das dem B ...
5.10 Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass die Voraussetzu ...
Erwägung 7
7.1 Der Beschwerdeführer erhob im vorinstanzlichen Verfahren ...
7.2 Gemäss Art. 3 Ziff. 1 EAUe wird die Auslieferung nicht b ...
7.3 Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Art. 3  ...
7.4 Beim Tatbestand der kriminellen Organisation handelt es sich  ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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