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Informationen zum Dokument  BGE 145 IV 491  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. (...) ...
2.3 Jede Partei, die ein rechtlich geschütztes Interesse an  ...
2.3.1 Im Zusammenhang mit Strafnormen, die nicht primär Indi ...
2.3.2 Bei den abstrakten Gefährdungsdelikten gibt es keine G ...
2.3.3 Werden somit durch Straftaten nur öffentliche Interess ...
2.4 Zu prüfen (Art. 106 Abs. 1 BGG) ist demnach die Rechtsna ...
2.4.1 Es erscheint zweifelhaft, Art. 86 Abs. 1 EBG als Erfolgsdel ...
2.4.2 Strafbar ist, wer durch Betreten, Befahren oder auf andere  ...
2.4.3 Art. 86 Abs. 1 EBG ist ein Offizialdelikt. Es handelt sich  ...
2.4.4 Art. 86 Abs. 1 EBG in der Fassung vor dem Inkrafttreten der ...
2.4.5 Art. 86 Abs. 1 EBG wird von den kantonalen Strafbehörd ...
2.4.6 Art. 86 Abs. 1 EBG pönalisiert jedenfalls verbotene Gl ...
2.4.7 Die SBB AG ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft m ...
2.4.8 Die SBB AG führte in ihrer vorinstanzlich eingefordert ...
2.4.9 Die von der SBB AG vorgetragene Interessenlage, nach welche ...
2.4.10 In casu ist die Staatsanwaltschaft auf "Strafantrag" t&aum ...
2.4.11 Da es sich bei Art. 86 Abs. 1 EBG nicht um ein Antragsdeli ...
2.4.12 Die Vorinstanz verweist "zur partiell fehlenden Legitimati ...
2.4.13 Zusammengefasst dient Art. 86 Abs. 1 EBG der Sicherheit de ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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