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Informationen zum Dokument  BGE 145 IV 335  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Gemäss Art. 305bis Ziff. 1 StGB (in der bis zum 31. Deze ...
3.2 Die Einziehbarkeit stellt ein normatives Tatbestandselement d ...
3.3 Gemäss Art. 305bis Ziff. 3 StGB wird der Täter best ...
4. 4.1 Nach den unbestrittenen tatsächlichen Feststellun ...
4.2 Bei dem mehrfachen und teilweise bandenmässigen Betrug m ...
4.3 Die Beschwerdeführer machen zunächst geltend, das L ...
4.4 Der Tatbestand der Geldwäscherei erfasst Handlungen, die ...
Erwägung 4.5
4.5.1 Die Rechtsauffassung der Vorinstanz führt dazu, dass d ...
4.5.2 Ohne Bedeutung ist schliesslich, dass das deutsche Verfalls ...
4.6 Zuletzt lässt sich der Schuldspruch der mehrfachen und b ...
4.7 Insgesamt ergibt sich aus den oben stehenden Erwägungen, ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
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