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Informationen zum Dokument  BGE 143 IV 408  Materielle Begründung

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 6
6.1 Die Berufung nach Art. 398 ff. StPO ist grundsätzlich ei ...
Erwägung 6.2
6.2.1 Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung durch die Verf ...
6.2.2 Die Bestimmung von Art. 341 Abs. 3 StPO dient einerseits Be ...
Erwägung 6.3
6.3.1 Im zu beurteilenden Fall wies der Verteidiger des Angeklagt ...
6.3.2 Bei dieser Sachlage ist der Schluss der Vorinstanz, die Ang ...
Erwägung 7
7.1 Die Beschwerdeführerin rügt im Weiteren, die Vorins ...
7.2 Die Vorinstanz nimmt an, das Kantonsgericht habe kein gü ...
Erwägung 8
8.1 Gemäss Art. 76 Abs. 1 StPO werden die Aussagen der Parte ...
8.2 Im Strafverfahren gilt die Dokumentationspflicht. Alle nicht  ...
8.3 Prozessrelevante Vorgänge müssen schriftlich-lesbar ...
Erwägung 9
9.1 Das Kantonsgericht hat die erstinstanzliche Verhandlung vollu ...
9.2 Damit ist freilich noch nicht entschieden, wie im vorliegende ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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