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Informationen zum Dokument  BGE 143 IV 49  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Der Beschwerdeführer rügt, bezüglich der ihm v ...
1.2 Die Vorinstanz erwägt, nachdem im früheren Jugendst ...
Erwägung 1.3
1.3.1 Gemäss der auf den 1. Januar 2007 in Kraft getretenen  ...
1.3.2 Die Bestimmungen von Art. 98, 99 Abs. 2, Art. 100 sowie 101 ...
1.3.3 Der Beschwerdeführer beging die ihm vorgeworfenen Tate ...
Erwägung 1.4
1.4.1 Das Gesetz ist nach ständiger Rechtsprechung in erster ...
1.4.2 Eine Lücke im Gesetz besteht, wenn eine Regelung unvol ...
Erwägung 1.5
1.5.1 Die Aufzählung in Art. 1 Abs. 2 JStG der Bestimmungen  ...
1.5.2 Das Bundesgericht stellte sich im Urteil 6B_771/2009 vom 7. ...
Erwägung 1.6
1.6.1 Die geltenden, im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht k&uum ...
1.6.2 Der bundesrätliche Entwurf aus dem Jahre 1998 (E-JStG; ...
1.6.3 Bezüglich der Frage, wann die in Art. 36 Abs. 1 JStG v ...
Erwägung 1.7
1.7.1 Von einem qualifizierten Schweigen des Gesetzgebers kann eb ...
1.7.2 Das Jugendstrafrecht wird vom Gedanken der Integration des  ...
1.7.3 Zu berücksichtigen ist des Weiteren, dass Jugendstrafv ...
1.8 Da eine sog. echte Gesetzeslücke vorliegt, stellt sich d ...
1.8.1 Mit der seit dem 1. Oktober 2002 in aArt. 70 Abs. 3 StGB un ...
1.8.2 Gegenüber der Gefahr, dass einem Rechtsmittelverfahren ...
1.9 Art. 97 Abs. 3 StGB muss nach dem Gesagten entgegen dem Wortl ...
1.10 Der Beschwerdeführer gilt als sog. Übergangstä ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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