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Informationen zum Dokument  BGE 143 IV 5  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Die Verfahrensleitung der Rechtsmittelinstanz kann die Privat ...
2.2 Die Vorinstanz stellt fest, sie habe die Beschwerdeführe ...
2.3 Die Beschwerdeführerin bestreitet nicht, dass die Frist  ...
2.4 Gemäss Art. 91 Abs. 5 StPO ist die Frist für eine Z ...
2.5 Die Vorinstanz stellt fest, am 8. Februar 2016 sei "die gleic ...
2.6 Soweit die Vorinstanz auf den 8. Februar 2016 als Datum abges ...
2.7 Bei einer Post- oder Banküberweisung muss im Fall, dass  ...
2.8 Aus den vorinstanzlichen Akten geht nicht hervor, dass die Vo ...
2.9 Es ist nicht erforderlich, dass die Sache an die Vorinstanz z ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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