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Informationen zum Dokument  BGE 142 IV 207  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 7
7.1 Das sichergestellte "Memorandum" der beschuldigten Bank vom 9 ...
7.1.1 Es handelt sich um einen internen Bericht, der die diversen ...
7.1.2 Zu den ausländischen "politisch exponierten Personen", ...
7.1.3 Alle Finanzintermediäre, darunter die gesetzlich zugel ...
7.1.4 Zu dokumentieren sind sodann die organisatorischen Massnahm ...
7.1.5 Die private Beschwerdegegnerin legt nicht substanziiert dar ...
Erwägung 7.2
7.2.1 Neben der Untersuchungsrelevanz ist unter dem Gesichtspunkt ...
7.2.2 Inwiefern die streitige untersuchungsrelevante Beweiserhebu ...
8. Weiter ist zu prüfen, ob schutzwürdige Geheimnisinte ...
8.1 Die beschuldigte Person muss sich nicht selbst belasten. Sie  ...
8.2 Das sogenannte strafprozessuale Selbstbelastungsprivileg ("ne ...
8.3 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes, die mit derjenig ...
8.3.1 Daraus ergibt sich, dass die Strafbehörden nicht auf B ...
8.3.2 Zulässig ist hingegen die aufgrund gesetzlicher Zwangs ...
8.3.3 Zwar gilt das strafprozessuale Verbot des Selbstbelastungsz ...
8.4 Nach der Praxis des EGMR und des Bundesgerichtes gilt das Sel ...
8.5 Der Aufsicht durch die FINMA unterstehen nach dem Bundesgeset ...
8.6 Die beaufsichtigten Banken müssen der FINMA alle Ausk&uu ...
8.7 Ergeben sich Anhaltspunkte für Verletzungen aufsichtsrec ...
8.8 Die FINMA und die zuständige Strafverfolgungsbehörd ...
8.9 Bei der FINMA handelt es sich nicht um eine Strafbehörde ...
8.10 Wie sich aus den Akten ergibt, hat der Verein Bruno-Manser-F ...
8.11 Die FINMA hat nach der Strafanzeige und Eröffnung der S ...
8.12 Am 29. August 2012 eröffnete die BA im angezeigten Zusa ...
8.13 Gemäss den vorliegenden Akten hat die FINMA weder eine  ...
8.14 Dem Ersuchen der BA um Herausgabe des Memorandums leistete d ...
8.15 Aufgrund der Strafanzeige vom 25. Mai 2012, die sowohl an di ...
8.16 Nachdem die FINMA im Anschluss an die Auskunftseinholung per ...
8.17 Im vorliegenden Fall ist (im Verfahren nach Art. 194 StPO) k ...
8.18 Nach der oben dargelegten gesetzlichen Regelung und der Prax ...
8.18.1 Sowohl in Art. 113 Abs. 1 Satz 3 StPO als auch in Art. 7 A ...
8.18.2 Über das Dargelegte hinaus kann offenbleiben, ob f&uu ...
8.18.3 Bei strafrechtlich beschuldigten juristischen Personen, in ...
8.18.4 Für die Frage der Zulässigkeit einer strafprozes ...
9. Die private Beschwerdegegnerin macht weiter geltend, ihr Aussa ...
9.1 Gegenstände und Vermögenswerte einer beschuldigten  ...
9.2 Zwar können beschuldigte Personen weder zu einer Aussage ...
9.3 Bei Beschuldigten besteht über die oben erörterten  ...
9.4 Es kann offenbleiben, in welcher Weise eine beschuldigte juri ...
9.5 Im vorliegenden Fall hat die Beschuldigte (gestützt auf  ...
9.6 Unbehelflich ist angesichts der oben dargelegten gesetzlichen ...
9.7 Eine allfällige Einschränkung der streitigen Entsie ...
9.8 Entgegen der Ansicht des kantonalen Entsiegelungsrichters hat ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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