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Informationen zum Dokument  BGE 142 IV 93  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Nach Art. 90 Abs. 2 SVG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei  ...
3.2 Aus Art. 35 Abs. 1 SVG wird das Verbot des Rechtsüberhol ...
3.3 Eine Ausnahme vom Verbot des Rechtsüberholens sieht Art. ...
3.4 Die bundesgerichtliche Rechtsprechung, wonach Rechtsüber ...
Erwägung 4
4.1 An der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Unterscheidung  ...
4.2 Zu präzisieren sind hingegen der Begriff des Kolonnenver ...
4.2.1 Die bundesgerichtliche Definition von Kolonnenverkehr erwei ...
4.2.2 Das (passive) Rechtsvorbeifahren bei dichtem Verkehr ist mi ...
5. Im zu beurteilenden Fall geht die Vorinstanz in Anwendung des  ...
5.1 Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich ...
5.2 Die Vorinstanz verneint zu Unrecht Kolonnenverkehr für d ...
5.3 Eine abstrakt gesteigerte Gefahrensituation infolge des (pass ...
5.4 Vorliegend fehlt es zudem auch am subjektiven Tatbestand. Die ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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