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Informationen zum Dokument  BGE 141 IV 465  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 9
9.1 Der Beschwerdeführer beanstandet, die ihm auferlegten Un ...
9.2 Die Staatsanwaltschaft reichte vor Bezirksgericht am 18. Apri ...
9.3 Die Vorinstanz auferlegt dem Beschwerdeführer ohne n&aum ...
9.4 Die beschuldigte Person trägt gemäss Art. 426 Abs.  ...
Erwägung 9.5
9.5.1 Art. 422 Abs. 1 StPO unterscheidet zwischen Gebühren u ...
9.5.2 Art. 493 Abs. 2 lit. b des Vorentwurfs vom Juni 2001 zu ein ...
9.5.3 Zu den Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden ...
9.5.4 Der Beschwerdeführer trägt gemäss dem angefo ...
9.5.5 Der Beschwerdeführer ficht zu Recht auch die Kosten f& ...
9.5.6 Begründet ist auch der Einwand, die Staatsanwaltschaft ...
9.6 Die Vorinstanz wird sich zu sämtlichen Kostenpunkten in  ...
9.7 Der Beschwerdeführer beanstandet schliesslich zu Recht,  ...
9.8 Die Beschwerde ist im Kostenpunkt gutzuheissen. ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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