VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 141 IV 380  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Die Vorinstanz erwägt, einem einzelnen Erben werde ledig ...
2.2 Das Verfahren bei einer Nichtanhandnahme richtet sich sinngem ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Durch eine Straftat unmittelbar verletzt und damit Gesch&au ...
2.3.2 Beerben mehrere Erben den Erblasser, so besteht unter ihnen ...
2.3.3 Da die Erbengemeinschaft selber nicht rechtsfähig ist  ...
2.3.4 Zum Strafantrag im Sinne von Art. 30 StGB berechtigt ist, w ...
2.3.5 Der Beschwerdeführer ist durch die behaupteten Strafta ...
2.3.6 Sollten die Anschuldigungen des Beschwerdeführers zutr ...
Erwägung 2.4
2.4.1 Die Vorinstanz beruft sich auf einen Entscheid des Obergeri ...
2.4.2 Der zitierte Bundesgerichtsentscheid BGE 119 Ia 342 erging  ...
2.4.3 Aus BGE 119 Ia 342 kann für die Rechtslage unter der S ...
2.5 Der Beschwerdeführer hat sich nach dem Gesagten als Gesc ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.04.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).