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Informationen zum Dokument  BGE 141 IV 317  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 5
5.1 Die Beschwerdeführer rügen, durch den Abbruch des E ...
5.2 Die Vorinstanz stellt für die Berechnung der Ersatzforde ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Nach Art. 70 Abs. 1 StGB verfügt das Gericht die Einzi ...
5.3.2 Einzuziehen sind nach der zu Art. 70 f. StGB ergangenen Rec ...
5.4 Anlasstat für die Einziehung ist vorliegend die Widerhan ...
5.5 Nach der Vorinstanz wäre eine bessere Ausnutzung des bis ...
5.6 Die unterschiedlichen Ergebnisse der Gutachter lassen sich na ...
5.7 Nicht zu beanstanden ist zudem, dass die Vorinstanz den Besch ...
Erwägung 5.8
5.8.1 Die Vorinstanz vergleicht für die Berechnung der Ersat ...
5.8.2 Dies ist vorliegend mit dem Verhältnismässigkeits ...
5.8.3 Das Nettoprinzip drängt sich vorliegend aus Gründ ...
5.8.4 Die Anwendung des Bruttoprinzips lässt sich weiter auc ...
5.8.5 Die Vorinstanz hätte bei der Berechnung der Ersatzford ...
5.9 Die Ersatzforderungen verstossen gegen das in Art. 36 Abs. 3  ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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