VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 141 IV 289  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Ein Entscheid über die Verwertbarkeit von Beweismitteln  ...
1.2 Im Strafrecht muss es sich beim nicht wieder gutzumachenden N ...
1.3 Von dieser Regel bestehen jedoch Ausnahmen. Eine solche liegt ...
1.4 Eine andere verfahrensrechtliche Lage besteht, wenn die kanto ...
Erwägung 2
2.1 Gemäss dem angefochtenen Entscheid wurde der Beschwerdef ...
2.2 Art. 131 Abs. 3 StPO bestimmt Folgendes: Werden in Fälle ...
2.3 Es fällt auf, dass der deutsche und der italienische Wor ...
2.4 Im Bundesgerichtsurteil 6B_883/2013 vom 17. Februar 2014 E. 2 ...
2.5 Die Vorinstanz erwägt, der Beschwerdeführer habe zw ...
2.6 Der Beschwerdeführer macht geltend, es drohe ihm durch d ...
2.7 Soweit die kantonalen Instanzen den Antrag des Beschwerdef&uu ...
2.8 Nachfolgend ist (im Lichte der obigen E. 1.1-1.3) zu prü ...
2.9 Es fragt sich zunächst, ob das Gesetz für den vorli ...
2.10 Weiter ist zu prüfen, ob im vorliegenden Fall die Ung&u ...
2.10.1 Im angefochtenen Entscheid wird dargelegt, dass es bei der ...
2.10.2 Was der Beschwerdeführer dagegen einwendet, läss ...
2.10.3 Nach den in E. 1.3 dargelegten Kriterien dürfen beson ...
2.11 Nach dem Gesagten ist der drohende nicht wieder gutzumachend ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).